Rotes Kennzeichen Händler
Rotes Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung (Händler)
Verwendungszweck:
Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands
Erforderliche Unterlagen:
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Personalausweis / Pass
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Auskunft aus dem Verkehrszentralregister, direkt über das Kraftfahrt-Bundesamt zu beziehen www.kba.de
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Führungszeugnis, den Antrag erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde
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elektronische Versicherungsbestätigung, speziell für das rote Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
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Stellplatznachweis, Nachweis über Kfz-Stellplätze, die sich nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden dürfen.
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Ggfs. Vollmacht
Gebühr: ab 153,20 €
(zzgl. Kosten für die Schilderherstellung)
Hinweis: Für die Bearbeitung Ihres Antrages werden wir nach vollständiger Vorlage der oben genannten Unterlagen noch folgende Auskunft einholen: Stellungsnahme der Gemeinde zum Stellplatznachweis