Kurzzeitkennzeichen
Verwendungszweck: Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten innerhalb der BRD
Erforderliche Unterlagen:
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gültiger Personalausweis/Pass
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Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung
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eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) für Kurzzeit-Kennzeichen
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Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief mit entwerteter Zulassungsbescheinigung Teil I /Fahrzeugschein oder Betriebserlaubnis (falls vorhanden)
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ggf. Vollmacht (pdf)
Gebühr: 10,50 € (zzgl. Kosten für die Schilderherstellung)
Hinweis:
Das Kurzzeit-Kennzeichen ist max. 5 Tage gültig und muss nach Ablauf nicht zurückgegeben werden