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Landratsamt Aichach Friedberg
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Kurzzeitkennzeichen

Verwendungszweck: Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten innerhalb der BRD

  Kurzzeitkennzeichen.jpg

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis/Pass
  • Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung
  • eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) für Kurzzeit-Kennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief mit entwerteter Zulassungsbescheinigung Teil I /Fahrzeugschein oder Betriebserlaubnis (falls vorhanden)

 

Gebühr: 10,50 € (zzgl. Kosten für die Schilderherstellung)

 

Hinweis:

Das Kurzzeit-Kennzeichen ist max. 5 Tage gültig und muss nach Ablauf nicht zurückgegeben werden 

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