Kraftfahrzeugsteuer - Lastschrifteinzugsverfahren
In Bayern ist ab dem 01.08.2005 für die Zulassung eines Fahrzeugs die Abgabe einer Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Konto des Halters/der Halterin erforderlich.
Gleichzeitig sind von den Zulassungsbehörden vor Zulassung eines Fahrzeugs Auskünfte über die Kraftfahrzeugsteuer- Rückstände einzuholen.
Aus diesem Grunde sind die Formulare anzupassen. Eine der neuen Rechtslage entsprechende Vollmacht ist umseitig abgedruckt.
1. Vollmacht
Sie können sich bei der Zulassung eines Fahrzeugs durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dazu ist es erforderlich, dass Sie die unten angehängte Vollmacht vollständig ausfüllen und unterschreiben. Gleichzeitig ist der Zulassungsbehörde der Personalausweis oder Reisepass des Halters/der Haltering und des Bevollmächtigten vorzulegen.
2. Lastschrifteinzugsverfahren
In Bayern ist ab dem 01.08.2005 für die Zulassung eines Fahrzeugs die Abgabe einer Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Konto des Halters/der Halterin bei einem inländischen Geldinstitut erforderlich. Das Lastschrifteinzugsverfahren bietet ihnen folgende Vorteile:
- Sie brauchen keine Überweisungsformulare mehr auszufüllen
- Sie sparen sich den Weg zur Bank oder Sparkasse
- Sie können die rechtzeitige Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer nicht versäumen
- Sie tragen dazu bei, Verwaltungsaufgaben kostensparend zu erfüllen
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Bitte füllen Sie die Teilnahmeerklärung sorgfältig aus, unterschreiben Sie sie und legen Sie sie bei der Zulassungsbehörde vor. Sie erhalten vor der Abbuchung wie gewohnt einen Steuerbescheid, aus dem sich die Höhe und die Fälligkeit der Steuer ergeben. Die Zulassungsbehörde kann Ihnen hierüber keine Auskünfte erteilen.
- Für bereits zugelassene Fahrzeuge übersenden Sie die Ermächtigung direkt an das zuständige Finanzamt.
- Wenn Sie ihr Fahrzeug abmelden oder umschreiben, erlischt automatisch die erteilte Lastschrifteinzugsermächtigung. Bei erneuter Anmeldung eines Fahrzeugs müssen Sie deshalb eine neue Ermächtigung erteilen.
- Die Daten zur Bankverbindung werden im automatisierten Verfahren gespeichert und verarbeitet. Die Weitergabe an Stellen außerhalb der Finanzverwaltung erfolgt nur an Geldinstitute im Rahmen des Lastschrifteinzugsverfahrens und bei etwaigen Erstattungen.
- Eventuelle Änderungen Ihrer Bankverbindung teilen Sie bitte dem Finanzamt mit.
3. Einverständniserklärung
In ausgewählten Zulassungsbezirken in Bayern ist ab dem 01.08.2005 für die Zulassung eines Fahrzeugs Voraussetzung, dass der Halter/die Halterin in Bayern keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat. Im Fall der Bevollmächtigung setzt die Zulassung eine Einverständniserklärung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters voraus, nach der die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse an denjenigen, der das Fahrzeug zulässt, bekannt gegeben werden dürfen. Im Rahmen der zulassungsrechtlichen Befassung werden der Person, die das Fahrzeug zulässt, in der Zulassungsbehörde die in Betracht kommenden Rückstände mitgeteilt.
Kfz Lastschrifteinzugsverfahren Erklärung (Teilnahme)