Oldtimerkennzeichen
Rotes Dauerkennzeichen für Oldtimerfahrzeuge
Verwendungszweck:
Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des Kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahren zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen.
Erforderliche Unterlagen:
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Personalausweis / Pass
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Auskunft aus dem Verkehrszentralregister, direkt über das Kraftfahrt-Bundesamt zu beziehen www.kba.de
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Führungszeugnis, den Antrag erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde
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elektronische Versicherungsbestätigung, speziell für das rote Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
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Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
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falls kein Fahrzeugbrief vorhanden ist, Kaufverträge für den Eigentumsnachweis und die Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen über folgende technische Daten:
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Fahrzeugart
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Hersteller
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Typ
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Fahrzeug-Ident-Nr.
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Hubraum (nur bei Krafträdern)
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Baujahr
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Achslast (nur bei LKW)
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zulässiges Gesamtgewicht
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Ggfs. Vollmacht (pdf)
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Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer mit Prüfbericht
Gebühr:
ab 153,20 € (zzgl. Kosten für die Schilderherstellung)
10,20 € zusätzlich für jeden weiteren Fahrzeugschein bei nachträglicher Aufnahme