Ausfuhrkennzeichen
Erforderliche Unterlagen:
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Personalausweis / Pass
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Zulassungsbescheinigung Teil I + II (Fahrzeugbrief + Fahrzeugschein)
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Versicherungsbestätigungskarte für Ausfuhrfahrzeuge
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gültige Hauptuntersuchung
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gegebenenfalls Kennzeichenschilder (wenn zugelassen)
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gegebenenfalls Vollmacht (pdf)
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Das Fahrzeug ist uns vorzuführen
- seit 01.07.2010 ist auch für Ausfuhrkennzeichen die Abgabe einer Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Konto des Halters/ der Halterin bei einem Geldinstitut erforderlich. Falls der Steuerpflichtige über kein Konto bei einem inländischen Geldinstitut verfügt, wird ihm nach Einzahlung des Steuerbetrages und Vorlage der Quittung über die Bareinzahlung das Ausfuhrkennzeichen ausgehändigt
Gebühr: ab 32,00 € (zzgl. Kosten für die Schilderherstellung)