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Landratsamt Aichach Friedberg
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Imprägniertes Altholz wird Ende April gesammelt

Für imprägniertes und mit chemischen Holzschutzmitteln behandeltes Altholz startet das Landratsamt Aichach-Friedberg in diesem Frühjahr wieder eine Sammelaktion. An den bereits aus den Vorjahren bekannten fünf Standorten im Landkreis wird dieser als gefährlich eingestufte Abfall dann zu vergünstigten Konditionen angenommen, der sonst nur über bestimmte Betriebe entsorgt werden kann.

Palisaden, Pfähle, Teile von Gartenzäunen, Balkonverkleidungen, Stöckel- und Hirnholzböden, Hopfenstangen, Telefonmasten, Bahnschwellen sowie Holzfenster und -türen (mit Glas und Beschlägen) bestehen aus imprägniertem oder chemisch behandeltem Holz und müssen in speziell dafür zugelassenen Verbrennungs-anlagen beseitigt werden. Diese Holzsorten werden weder auf den Wertstoffsammelstellen noch bei der Sperrmüllabfuhr im Landkreis angenommen. Auskünfte zur Entsorgung dieser Altholzabfälle erteilen die Abfallberaterinnen im Landratsamt, Ulrike Oberhauser (Tel. 08251/92-168) und Walburga Böttcher (Tel. 08251/92-350).

Sonderaktion an fünf Standorten im Landkreis

Am Samstag, den 30. April 2011, wird der Landkreis in Aichach, Aindling, Friedberg, Kissing und Pöttmes von 9 bis 14 Uhr eine Sammelaktion für diese Holzabfälle durchführen. Bürger haben dann die Möglichkeit, die oben genannten imprägnierten oder mit chemischen Holzschutz behandelten Althölzer ortsnah und günstig abzugeben und diese so einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Dieses Angebot gilt jedoch nur für private, nicht für gewerbliche Entsorger. Die Kommunale Abfallwirtschaft wird sich an den Kosten beteiligen, sodass vom Anlieferer nur ein Betrag von 8,00 € für den Kubikmeter zu entrichten ist.

Das Verbrennen von behandeltem Altholz ist strafbar

Die Abteilung Umweltschutz des Landratsamtes weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die ordnungswidrige Entsorgung, insbesondere das Verbrennen von behandeltem Holz verboten ist. Verstöße werden in jedem Fall als Ordnungs-widrigkeit verfolgt und mit Bußgeld, bei groben Verstößen sogar als Straftat geahndet. Bereits die Weitergabe dieses Materials an Dritte, um es verbrennen oder auf andere Weise ordnungswidrig entsorgen zu lassen, kann strafbar sein. Dies gilt insbesondere auch für die im Rahmen der hiesigen Tradition beabsichtigten alljährlichen Jaudusfeuer. Diejenigen die behandelte Althölzer im heimischen Kachelofen verbrennen, sollten bedenken, dass sie durch die anfallenden Abgase vor allem die Raumluft ihrer Wohnung aber auch ihre Umwelt und damit auch sich selbst vergiften.

Informationen zur Altholzsammelaktion 2011

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