Einfuhr von tierischen Erzeugnissen
für den persönlichen Gebrauch
Aus Drittstaaten dürfen keine Fleisch- und Milchprodukte in die EU eingeführt werden
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit weißt darauf hin, dass zum 01.05.2009 die Verordnung (EG) Nr. 206/2009 in Kraft tritt. Mit dieser Verordnung will die EU die Verbreitung von ansteckenden Tierseuchen unterbinden. Deshalb gelten strenge Verfahrensvorschriften und Veterinärkontrollregelungen.Wer aus Drittstaaten in das Gebiet der Europäischen Union einreist, darf grundsätzlich keine Fleisch- oder Milcherzeugnisse mitbringen. Ausnahmeregelungen gelten für Reisende aus Andorra, den Färöern, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz.
Das Landratsamt Aichach-Friedberg bittet alle Bürgerinnen und Bürger, sich vor Antritt einer Auslandsreise entsprechend zu informieren.