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Landratsamt Aichach Friedberg
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Wohngeld

Das Wohngeld hilft Mietern und Inhabern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen die Wohnkosten zu tragen.

Wohngeld können Sie erhalten :

  • Als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers, das als Wohnraum ausgestattet ist.
  • Als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.

Drei Faktoren sind maßgebend dafür, ob Sie zum Bezug von Wohngeld berechtigt sind:

  1. Die Höhe des Familieneinkommens
  2. Die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Darlehensbelastung und Betriebskosten.
  3. Die Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder.

Wer die Voraussetzungen für den Bezug von Wohngeld erfüllt, hat darauf einen Rechtsanspruch. Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, einen Antrag stellen und belegen, dass Sie zum Kreis der Berechtigten gehören.

Antragsformulare

erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung, bei der Wohngeldbehörde des Landratsamtes und hier.

Sachgebietsleiter    
Edgar Nahler edgar.nahler@lra-aic-fdb.de Tel. 08251/92-128
Fax 08251/92-381
Mitarbeiter Wohngeld    
A - G
Agnes Huber
agnes.huber@lra-aic-fdb.de Tel. 08251/92-333
Ha; M - S
Katharina Grimm
katharina.grimm@lra-aic-fdb.de Tel. 08251/92-146
Hb - L; T - Z
Gabriele Michatz
gabriele.michatz@lra-aic-fdb.de Tel. 08251/92-118
 
Auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (http://www.bmvbw.de) finden Sie unter der Rubrik Themen/Wohnungswechsel weitere umfangreiche Informationen.  

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