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Landratsamt Aichach Friedberg
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Hilfe zum Lebensunterhalt SGB XII

Vorübergehend erwerbsgeminderte Personen, die sich nicht durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft oder ihres Einkommens und Vermögens selbst helfen können und die weder von ihren Angehörigen oder Trägern von anderen Sozialleistungen Leistungen erhalten, können Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.

Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt setzen sich zusammen aus:


  • Individueller Regelsatz für jede Person der Bedarfsgemeinschaft
  • Leistungen für eine angemessene Unterkunft mit Heizung

 

Eventuell auch:


  • Mehrbedarf
  • Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung


Hilfe zum Lebensunterhalt 
A-J
Bettina Oswald
bettina.oswald@lra-aic-fdb.de Tel. 08251/92-270
Q-T, X-Z
Bernadette Lindenmair
bernadette.lindenmair@lra-aic-fdb.de Tel. 08251/92-269
K-P; U-W
Verena Eberle
katharina.auner@lra-aic-fdb.de Tel. 08251/92-267

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