Das Bildungspaket
Das neue Bildungspaket für Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, ist in Kraft getreten!
Was ist zu tun, um die Leistungen erhalten zu können?
Es muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden (Ausnahme: Kosten für Lernmaterialien).
Im Landkreis Aichach-Friedberg können bei folgenden Stellen Leistungen beantragt werden:
Leistungsberechtigung |
Zuständige Stelle: |
| Bei Bezug von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld |
Jobcenter Wittelsbacher Land Hauptstr. 2 86551 Aichach Tel. 08251/8776-53 |
| Bei Bezug von Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe |
Landratsamt Aichach-Friedberg -Amt für soziale Leistungen- Münchener Straße 9 86551 Aichach Tel. 08251/92-128 |