Aktuelles
Hier finden Sie Neues und Wissenswertes rund um das Thema Jugendamt
- Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (pdf)
Das Schicksal vernachlässigter oder misshandelter Kinder und Jugendlicher stellt für die Fachkräfte der Jugendhilfe in ihrer Alltagspraxis eine besondere Herausforderung dar. Insbesondere in den Jugendämtern müssen dabei stets schwerwiegende Abwägungen getroffen werden zwischen dem Recht der Personensorgeberechtigten einerseits und dem notfalls auch gegen deren Willen durchzusetzenden Schutzinteresse der betroffenen Kinder und Jugendlichen andererseits.
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen in § 8a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) konkretisieren diesen allgemeinen staatlichen Schutzauftrag als Aufgabe der Jugendämter, verdeutlichen die Beteiligung der freien Träger an dieser Aufgabe und beschreiben Verantwortlichkeiten der beteiligten Fachkräfte der Jugendhilfe.
Der Landesjugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 15.03.2006 fachliche "Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII" beschlossen. Der Beschluss besteht aus drei aufeinander aufbauenden Teilen sowie einem einleitenden Kapitel mit grundsätzlichen Anmerkungen zum Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe nach § 8a SGB VIII:
Teil I: Standards für dienstliche Regelungen für die Fachkräfte des Jugendamts zur Erfüllung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a Abs. 1 SGB VIII.
Teil II: Empfehlungen zu Vereinbarungen zwischen Jugendamt und Trägern zur Sicherstellung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII.
Teil III: Sonderregelungen für Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und der Jugendarbeit sowie Sonderreglungen für die Träger von Diensten, die Tagespflegepersonen nach § 23 SGB VIII vermitteln oder betreuen.