Schuleingangsuntersuchung
Die Schuleingangsuntersuchung soll vor allem zeigen, ob ein Kind den schulischen Anforderungen gewachsen ist oder ob es in bestimmten Bereichen noch besonderer Förderung und/oder Unterstützung benötigt. Die Teilnahme an der Schuleingangs-untersuchung ist verpflichtend für alle Kinder, die im kommenden Jahr schulpflichtig werden. Gesetzliche Grundlage ist der Art. 80 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Über die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Schule. Zu dieser Untersuchung erhalten Sie und Ihr Kind eine Einladung.
Wer untersucht das Kind?
Zunächst führt die Sozialmedizinische Assistentin bei allen Kindern das Schuleingangsscreening durch. In Einzellfällen schließt sich daran eine schulärztliche Untersuchung im Gesundheitsamt Aichach durch den Amtsarzt an.
Was wird erfasst und überprüft?
bei allen Kindern:
- Vorgeschichte, Gewicht und Größe
- Hör- und Sehvermögen mit speziellen Geräten
- sprachliche und motorische Entwicklung
- das gelbe Kindervorsorgeheft und das Impfbuch wird auf Vollständigkeit überprüft
in Einzelfällen:
schulärztliche Untersuchung bei fehlendem Nachweis der U9 Früherkennungsuntersuchung
als Angebot bei Besonderheiten im Schuleingangsscreening
auf Wunsch der Eltern
Rechtliche Grundlagen
§ Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 und J1 sowie
an der Schuleingangsuntersuchung ist seit dem 16.05.2008 für alle Kinder
gesetzlich verpflichtend (Art. 14 GDVG).
§ Bei der Schuleingangsuntersuchung müssen Kinder ohne Nachweis über die
Durchführung der U9 im Anschluss an das Schuleingangsscreening schulärztlich
untersucht werden.
§ Nimmt ein Kind nicht an der U9 und nicht an der schulärztlichen Untersuchung teil,
ist das Gesundheitsamt verpflichtet das Jugendamt hierüber zu informieren.
Zu guter Letzt ............... wünschen wir allen Schulanfängern schon jetzt einen guten Start und viel Freude und Erfolg beim Lernen!
Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Internet:
www.lgl.bayern.de/gesundheit, www.verwaltung.bayern.de (Bürgerservice Bayern-Recht Online), www.kindergesundheit-info.de
Merkblätter
Ansprechpartner
Hinweis: Bitte berücksichtigen Sie bei einem Anruf, dass die Mitarbeiterinnen der Kinder- und Jugendgesundheit mehrere Tage in der Woche im Außendienst tätig sind.
Kinder- und Jugendgesundheit |
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Brigitte Knoll | Tel. 08251/92-435 | |
Beate Oswald-Huber | Tel. 08251/92-445 | |
| Ellen Weiss | ellen.weiss@lra-aic-fdb.de | Tel. 08251/92-437 Fax 08251/8197101 |