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Landratsamt Aichach Friedberg
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Schuleingangsuntersuchung

Die Schuleingangsuntersuchung soll vor allem zeigen, ob ein Kind den schulischen Anforderungen gewachsen ist oder ob es in bestimmten Bereichen noch besonderer Förderung und/oder Unterstützung benötigt. Die Teilnahme an der Schuleingangs-untersuchung ist verpflichtend für alle Kinder, die im kommenden Jahr schulpflichtig werden. Gesetzliche Grundlage ist der Art. 80 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Über die Teilnahme an der  Schuleingangsuntersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Schule. Zu dieser Untersuchung erhalten Sie und Ihr Kind eine Einladung.

Wer untersucht das Kind?

Zunächst führt die Sozialmedizinische Assistentin bei allen Kindern das Schuleingangsscreening durch. In Einzellfällen schließt sich daran eine  schulärztliche Untersuchung im Gesundheitsamt Aichach durch den Amtsarzt an. 

Was wird erfasst und überprüft?

bei allen Kindern:

  • Vorgeschichte, Gewicht und Größe 
  • Hör- und Sehvermögen mit speziellen Geräten
  • sprachliche und motorische Entwicklung
  • das gelbe Kindervorsorgeheft und das Impfbuch wird auf Vollständigkeit überprüft

in Einzelfällen:

  • schulärztliche Untersuchung bei fehlendem Nachweis der U9 Früherkennungsuntersuchung

  • als Angebot bei Besonderheiten im Schuleingangsscreening

  • auf Wunsch der Eltern

Rechtliche Grundlagen

§ Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 und J1 sowie

   an der Schuleingangsuntersuchung ist seit dem 16.05.2008 für alle Kinder 

   gesetzlich verpflichtend (Art. 14 GDVG).

§ Bei der Schuleingangsuntersuchung müssen Kinder ohne Nachweis über die

    Durchführung der U9 im Anschluss an das Schuleingangsscreening schulärztlich

    untersucht werden.

§ Nimmt ein Kind nicht an der U9 und nicht an der schulärztlichen Untersuchung teil,    

    ist das Gesundheitsamt verpflichtet das Jugendamt hierüber zu informieren. 

 

Zu guter Letzt ............... wünschen wir allen Schulanfängern schon jetzt einen guten Start und viel Freude und Erfolg beim Lernen!

Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Internet:

www.lgl.bayern.de/gesundheit, www.verwaltung.bayern.de (Bürgerservice Bayern-Recht Online), www.kindergesundheit-info.de

Merkblätter

  • Flyer - Schuleingangsuntersuchung vom LGL
  • Flyer - Der gesunde Start in den Schulalltag vom LGL

Ansprechpartner

Hinweis: Bitte berücksichtigen Sie bei einem Anruf, dass die Mitarbeiterinnen der Kinder- und Jugendgesundheit mehrere Tage in der Woche im Außendienst tätig sind.

Kinder- und Jugendgesundheit 

 

 

Brigitte Knoll

 brigitte.knoll@lra-aic-fdb.de

Tel. 08251/92-435
Fax 08251/8197101

Beate Oswald-Huber

beate.oswald-huber@lra-aic-fdb.de

Tel. 08251/92-445
Fax 08251/8197101

Ellen Weissellen.weiss@lra-aic-fdb.deTel. 08251/92-437
Fax 08251/8197101

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