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Landratsamt Aichach Friedberg
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Gerichtliches Verfahren

Der Betroffene selbst kann bei dem zuständigen Betreuungsgericht, in dessen Bezirk er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, die Betreuung beantragen. Es können auch Dritte, beispielsweise Familienangehörige, Ärzte, Sozialstation, Nachbarn, die Betreuung beim Betreuungsgericht anregen.

Das zuständige Betreuungsgericht holt vor der Einrichtung einer Betreuung von einem erfahrenen Psychiater ein Sachverständigengutachten ein und beauftragt die Betreuungsstelle mit einer Sachverhaltsermittlung. Vor der Entscheidung hört der zuständige Richter den Betroffenen persönlich an, um sich einen unmittelbaren Eindruck von ihm zu verschaffen.

Soweit der Betroffene nicht in der Lage ist, seine Interessen hinreichend selbst wahrzunehmen, bestellt das Gericht ihm einen Pfleger für das Verfahren. 

Die Entscheidung ist dem Betroffenen, dem Betreuer, dem Verfahrenspfleger und der Betreuungsstelle sowie evtl. sonstigen Beteiligten bekannt zu geben. Der Betreuer wird vom Gericht mündlich verpflichtet und es wird ihm der Betreuerausweis ausgehändigt.

Für den Landkreis Aichach-Friedberg ist zuständig:


Amtsgericht Aichach
Betreuungsgericht
Schlossplatz 9
86551 Aichach
Tel: 08251/894134
Fax: 08251/894166

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