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Ambulant betreute Wohngemeinschaften

Ambulant betreute Wohngemeinschaften

© PantherMedia/Werner Heiber

In ambulant betreuten Wohngemeinschaften leben maximal zwölf ältere, pflegebedürftige oder auch demenzerkrankte Menschen als Mieter in einem Haus oder in einer großen Wohnung zusammen. Sie werden zu dem Zweck gegründet, pflegebedürftigen Menschen das Leben in einem gemeinsamen Haushalt und die Inanspruchnahme externer Pflege- und Betreuungsleistungen gegen Entgelt zu ermöglichen. Jeder Bewohner hat das Recht, für seine Versorgung Dienstleistungsverträge mit einem frei wählbaren Pflege- und Betreuungsdienst abzuschließen. Wie in jeder eigenen Häuslichkeit, werden die ambulanten Pflegeleistungen mit der Pflegekasse je nach Pflegestufe abgerechnet. Neben dem eigenen Zimmer stehen jedem Bewohner Gemeinschaftsräume zur Verfügung wie Wohnzimmer, Esszimmer und Küche mit dem Ziel, gemeinsam einen weitgehend normalen Wohnalltag, wie man ihn von zu Hause kennt, zu schaffen. Je nach Fähigkeiten sollen die Bewohner in die täglichen Handlungsabläufe wie z.B. Mahlzeiten vorbereiten, Tisch decken etc. vom Personal mit einbezogen werden. Zur Betreuung stehen den Bewohnern rund um die Uhr, auch nachts Präsenzkräfte zur Verfügung. Das Innovative an der Idee ist, dass die Bewohner eine selbständige Gemeinschaft bilden, die eigenverantwortlich alle Fragen des Zusammenlebens regeln. Bei regelmäßigen Zusammenkünften treffen die Bewohner oder bei Demenzerkrankten der gesetzliche Betreuer bzw. Angehörige selbstbestimmt alle wesentlichen Entscheidungen. Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind private Wohnformen und unterliegen nur eingeschränkt der staatlichen Aufsicht.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften werden im Landkreis angeboten von:

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