Betreutes Wohnen
In einem sog. Betreuungsvertrag, den Sie bei Einzug in eine altengerechte Wohnanlage neben einem Miet- oder Kaufvertrag unterzeichnen, werden Ihnen folgende Grundleistungen garantiert:
- Ansprechpartner für Auskunft und Beratung
- Vermittlung und Organisation von Pflege und Hilfe
- Vermittlung von Angeboten für die Freizeit und das Gemeinschaftsleben
- Hausnotruf
Für diese Grundleistungen berechnet der Betreuungsträger eine Monatspauschale von derzeit ca. 60 – 82 €.
Alle anderen Leistungen werden als so genannte Wahlleistungen angeboten und müssen bei Inanspruchnahme extra bezahlt werden. Dazu zählen:
- Ambulante Kranken- und Altenpflege (Bei Pflegeeinstufung ist eine Abrechnung mit den Pflegekassen möglich; siehe Pflegeversicherung )
- Besorgungen
- Fahr- und Begleitservice
- Haushaltshilfen
- Wäschedienst
- Versorgung mit Essen (siehe auch Essen auf Rädern)
Der Bewohner kann frei wählen, von welchen Anbietern er Leistungen in Anspruch nehmen möchte. Eine Kontaktperson vom Betreuungsträger der Wohnanlage sollte bei der Organisation und Vermittlung beratend zur Seite stehen.
Da der Begriff „Betreutes Wohnen“ in Bayern nicht geschützt ist, gibt es auch keine festgelegten Qualitätsstandards für die verschiedenen Anlagen. Demzufolge gibt es oft erhebliche Qualitätsunterschiede.
Der Landkreis Aichach-Friedberg hat darum eine Informationsbroschüre herausgegeben, die Ihnen wichtige Kriterien nennt, anhand derer Sie Betreute Wohnanlagen kritisch überprüfen können. Nähere Infos bei der Seniorenberatung.