Rechtsgrundlagen
- Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz -PfleWoqG- schützt schützt die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen. Es löste zum 01.08.08 das bisherige Heimgesetz in Bayern ab
http://www.stmas.bayern.de/pflege/heimgesetz.htm#pflegeqg-e - Die Heimmitwirkungsverordnung stellt die Mitbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner in den Heimen sicher
http://bundesrecht.juris.de/heimmitwirkungsv/index.html - Die Heimmindestbauverordnung regelt die baulichen Mindestanforderungen an Heime
http://bundesrecht.juris.de/heimmindbauv/ - Die Heimpersonalverordnung enthält Regelungen für die Eignung und den Einsatz es Personals in den Heimen
http://bundesrecht.juris.de/heimpersv/index.html - Die Heimsicherungsverordnung regelt die Entgegennahme von Leistungen zum Zweck der Unterbringung eines Bewohners
http://bundesrecht.juris.de/heimsicherungsv/index.html