Tagespflege
Zwischen der Pflege zu Hause und der Heimpflege ist die Tagespflege angesiedelt. Sie ist vor allem für jene Personen gedacht, die tagsüber einer ständigen Betreuung bedürfen.
Pflegebedürftige können neben dem Aufenthalt in der Tagespflege auch einen ambulanten Dienst und/oder Pflegegeld in Anspruch nehmen. Der Gesamtanspruch für die teilstationäre Pflege und die häusliche Pflege beträgt dann 150 Prozent.
Tagespflege
Pflegebedürftige erhalten einen zusätzlichen Anspruch für Tagespflege in Höhe von 50% der ambulanten Sachleistungen. Dieses Geld muss jedoch zwingend für die Tagespflege verwendet werden. Eine Kombination aus Sachleistungen und Tagespflege ist möglich, jedoch darf der Anteil von Sachleistungen bzw. für Tagespflegeleistungen 100% nie übersteigen!
| Sachleistungen 100% |
Leistungen für Tagespflege 100% Sachleistung + 50% Sachleistung für Tagespflege |
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| Stufe I | 450 € | 450 € + 225 € = 670 € |
| Stufe II | 1.100 € | 1.100 € + 550 € = 1.650 € |
| Stufe III | 1.550 € | 1.550 € + 775 € = 2.325 € |
Auch Pflegegeldbezieher erhalten zukünftig 50% der Sachleistungen für die Tagespflege. Dieses zusätzliche Geld kann ausschließlich für die Tagespflege in Anspruch genommen werden, ansonsten verfällt es.
| Pflegegeld 100% |
Leistungen für Tagespflege 100% Geldleistung + 50% Sachleistung für Tagespflege |
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| Stufe I | 235 € |
235 € + 225 € |
| Stufe II | 440 € |
440 € + 550 € |
| Stufe III | 700 € |
700 € + 775 € |
Für Verpflegung und Unterbringung müssen die Pflegebedürftigen immer selbst aufkommen, weshalb in den Tagespflegeeinrichtungen ein täglicher Eigenanteil zu zahlen ist.
Pflegebedürftige mit erheblichen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf erhalten zusätzliche Leistungen von bis zu 2.557 € im Kalenderjahr. Diese Mittel sind zweckgebunden und können auch für die Tagespflege eingesetzt werden.
Einen Antrag erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.