Stationäre Pflege im Pflegeheim
Bei einem Aufenthalt in einem Alten- und Pflegeheim gewährt die Pflegeversicherung einen monatlichen Zuschuss, der sich wie folgt staffelt:
Pflegestufe I 1.023 €
Pflegestufe II 1.279 €
Pflegestufe III 1.550 € (in Härtefällen 1.918 €)
Allerdings ist die Pflegeversicherung keine Vollversicherung, denn sie zahlt mit diesen Pauschalbeträgen nur für die pflegebedingten Aufwendungen. Der Heimbewohner hat immer einen nicht unerheblichen Eigenanteil selbst zu tragen.
Übersteigt der erforderliche Eigenanteil die finanziellen Möglichkeiten, kann der Betroffene Sozialhilfe beantragen. In diesem Fall ist der Bezirk Schwaben zuständig.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bezirk-schwaben.de