Skip to content. Skip to navigation
Landratsamt Aichach Friedberg
Sections
Personal tools
Document Actions

Gutachterausschuss

für Grundstückswerte im Bereich des
Landkreises Aichach-Friedberg


 

 


 

Vorsitzender des Gutachterausschusses 

BD Johannes Neumann

Stellvertreter

ORR Stefan Renner

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

Ansprechpartner    
Gisela Bradl gisela.bradl@lra-aic-fdb.de Tel. 08251/92-311
Fax 08251/92-194
Johanna Wünsch johanna.wuensch@lra-aic-fdb.de Tel. 08251/92-386
Fax 08251/92-194

Gutachterausschuss

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Aichach-Friedberg ist ein selbständiges und unabhängiges Gremium. Er besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern. Die Gutachter arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen und sind an Weisungen nicht gebunden. Der Gutachterausschuss ist beauftragt, die Verhältnisse auf dem Grundstücksmarkt transparent darzustellen.

Die Gutachterausschüsse werden im Rahmen des § 193 BauGB (Baugesetzbuch)
und der GutachterausschussV (Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlung und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch) hoheitlich tätig.

Mit den nachfolgend beschriebenen Aufgaben wird die Qualität der Gutachterausschüsse als maßgeblicher Dienstleister für die Informationsbeschaffung am Immobilienmarkt nachhaltig unterstrichen.

Aufgaben des Gutachterausschusses

  • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung (§195 BauGB)
  • Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB)
  • Erteilung von Bodenrichtwertauskünften und Auskünften aus der Kaufpreissammlung
  • Erstellung von Verkehrswertgutachten (§§ 193, 194 BauGB) für unbebaute und bebaute Grundstücke, Rechte an Grundstücken, Gebäuden und Eigentumswohnungen und sonstige Wertermittlungen.

Bodenrichtwerte 2010

1.    Bodenrichtwerte für Wohnbau- und gewerbliche Bauflächen

Die Bodenrichtwerte wurden als durchschnittliche Lagewerte ermittelt und beziehen sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche.

In die Auswertung einbezogen waren alle in der Kaufpreissammlung nach § 195 Baugesetzbuch – BauGB- erfassten Fälle vom 01.01.2009 – 31.12.2010.

Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf baureifes Land, das sind Flächen, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche Nutzung geeignet und nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften bebaubar, insbesondere ausreichend erschlossen sind.

In den einzelnen Bodenrichtwerten sind die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch enthalten.

Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch sind z. B. Grunderwerb, Straßenbau, Straßenentwässerung, Beleuchtung, Lärmschutzwall, Bepflanzung, Begrünung und erforderlicher naturschutzrechtlicher Ausgleichsbedarf.

Die Ver- und Entsorgungsleitungen nach KAG bis zur Grundstücksgrenze sind enthalten.

Nicht enthalten sind Kosten für Hauselektrizität, Fernmeldekabel, Erdgas und Stellplätze etc..

Hinweis:

Die auf den Karten angegebene Richtwertzone 90 bezieht sich auf gewerbliche Bauflächen.

Die Begrenzung der Richtwertzonen wurden den Flächennutzungsplandarstellungen angepasst. Soweit es sich um freizuhaltende Landschaftsräume, z. B. Landschaftsschutzgebiete handelt, werden diese nicht erfasst.

2.    Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Flächen

Der Bodenrichtwert stellt einen Durchschnittswert für Ackerland mittlerer Qualität und Lage in der jeweiligen Gemarkung dar, bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche.

Der Durchschnittswert für absolutes nicht ackerfähiges Grünland beträgt ca. 3/10 bis 5/10 des Wertes für Ackerland in der jeweiligen Gemarkung.

Der forstwirtschaftliche Bodenwert des Waldes beträgt ca. 2/10 bis 4/10 des Wertes für Ackerland in der jeweiligen Gemarkung. Die Bestockung ist hierbei nicht berücksichtigt.

3.    Bodenrichtwerte für bebaute Flächen im Außenbereich

Durchschnittliche Lagewerte für den Boden im bebauten Außenbereich
z. B. Einödhöfe, einzelne landwirtschaftliche Hofstellen, Weiler etc. unter Berücksichtigung der einzelnen Gewichtung je nach Ansiedlung:

  • Keine Fremdbebauung
  • Gemäßigte Fremdbebauung
  • Fremdbebauung im größeren Umfang

Diese Richtwerte enthalten keine Erschließungskosten.

Hinweis

Die Bodenrichtwertliste ist beim Gutachterausschuss käuflich zu erwerben.
  • 100 € als CD
  • 120 € in Papierform.
Unter www.vboris.bayern.de finden Sie die aktuellen Bodenrichtwerte.


zu den Formularen

nach oben | zurück | Seite drucken | Seite versenden

Hilfe | Impressum | Rechtliche Hinweise - Datenschutz | Öffnungszeiten | Kontakt