Gutachterausschuss
für Grundstückswerte im Bereich des
Landkreises Aichach-Friedberg
Vorsitzender des Gutachterausschusses
BD Johannes NeumannStellvertreter
ORR Stefan RennerGeschäftsstelle des Gutachterausschusses
| Ansprechpartner | ||
| Gisela Bradl | gisela.bradl@lra-aic-fdb.de | Tel. 08251/92-311 Fax 08251/92-194 |
| Johanna Wünsch | johanna.wuensch@lra-aic-fdb.de | Tel. 08251/92-386 Fax 08251/92-194 |
Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Aichach-Friedberg ist ein selbständiges und unabhängiges Gremium. Er besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern. Die Gutachter arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen und sind an Weisungen nicht gebunden. Der Gutachterausschuss ist beauftragt, die Verhältnisse auf dem Grundstücksmarkt transparent darzustellen.Die Gutachterausschüsse werden im Rahmen des § 193 BauGB (Baugesetzbuch)
und der GutachterausschussV (Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlung und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch) hoheitlich tätig.
Mit den nachfolgend beschriebenen Aufgaben wird die Qualität der Gutachterausschüsse als maßgeblicher Dienstleister für die Informationsbeschaffung am Immobilienmarkt nachhaltig unterstrichen.
Aufgaben des Gutachterausschusses
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung (§195 BauGB)
- Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB)
- Erteilung von Bodenrichtwertauskünften und Auskünften aus der Kaufpreissammlung
- Erstellung von Verkehrswertgutachten (§§ 193, 194 BauGB) für unbebaute und bebaute Grundstücke, Rechte an Grundstücken, Gebäuden und Eigentumswohnungen und sonstige Wertermittlungen.
Bodenrichtwerte 2010
1. Bodenrichtwerte für Wohnbau- und gewerbliche Bauflächen
Die Bodenrichtwerte wurden als durchschnittliche Lagewerte ermittelt und beziehen sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche.In die Auswertung einbezogen waren alle in der Kaufpreissammlung nach § 195 Baugesetzbuch – BauGB- erfassten Fälle vom 01.01.2009 – 31.12.2010.
Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf baureifes Land, das sind Flächen, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche Nutzung geeignet und nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften bebaubar, insbesondere ausreichend erschlossen sind.
In den einzelnen Bodenrichtwerten sind die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch enthalten.
Die Ver- und Entsorgungsleitungen nach KAG bis zur Grundstücksgrenze sind enthalten.
Nicht enthalten sind Kosten für Hauselektrizität, Fernmeldekabel, Erdgas und Stellplätze etc..
Hinweis:
Die auf den Karten angegebene Richtwertzone 90 bezieht sich auf gewerbliche Bauflächen.Die Begrenzung der Richtwertzonen wurden den Flächennutzungsplandarstellungen angepasst. Soweit es sich um freizuhaltende Landschaftsräume, z. B. Landschaftsschutzgebiete handelt, werden diese nicht erfasst.
2. Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Flächen
Der Bodenrichtwert stellt einen Durchschnittswert für Ackerland mittlerer Qualität und Lage in der jeweiligen Gemarkung dar, bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche.Der Durchschnittswert für absolutes nicht ackerfähiges Grünland beträgt ca. 3/10 bis 5/10 des Wertes für Ackerland in der jeweiligen Gemarkung.
Der forstwirtschaftliche Bodenwert des Waldes beträgt ca. 2/10 bis 4/10 des Wertes für Ackerland in der jeweiligen Gemarkung. Die Bestockung ist hierbei nicht berücksichtigt.
3. Bodenrichtwerte für bebaute Flächen im Außenbereich
Durchschnittliche Lagewerte für den Boden im bebauten Außenbereichz. B. Einödhöfe, einzelne landwirtschaftliche Hofstellen, Weiler etc. unter Berücksichtigung der einzelnen Gewichtung je nach Ansiedlung:
- Keine Fremdbebauung
- Gemäßigte Fremdbebauung
- Fremdbebauung im größeren Umfang
Diese Richtwerte enthalten keine Erschließungskosten.
Hinweis
Die Bodenrichtwertliste ist beim Gutachterausschuss käuflich zu erwerben.- 100 € als CD
- 120 € in Papierform.
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