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Landratsamt Aichach Friedberg
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Bodenrichtwerte 2008

1. Bodenrichtwerte für Wohnbau- und gewerbliche Bauflächen

Die Bodenrichtwerte wurden als durchschnittliche Lagewerte ermittelt und beziehen sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche.

In die Auswertung einbezogen waren alle in der Kaufpreissammlung nach § 195 Baugesetzbuch – BauGB- erfassten Fälle vom 01.01.2007 – 31.12.2008.

Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf baureifes Land, das sind Flächen, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche Nutzung geeignet und nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften bebaubar, insbesondere ausreichend erschlossen sind.

In den einzelnen Bodenrichtwerten sind die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch enthalten.

Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch sind z. B. Grunderwerb, Straßenbau, Straßenentwässerung, Beleuchtung, Lärmschutzwall, Bepflanzung, Begrünung und erforderlicher naturschutzrechtlicher Ausgleichsbedarf.

Die Ver- und Entsorgungsleitungen nach KAG bis zur Grundstücksgrenze sind enthalten.

Nicht enthalten sind Kosten für Hauselektrizität, Fernmeldekabel, Erdgas und Stellplätze etc.

2. Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Flächen

Der Bodenrichtwert stellt einen Durchschnittswert für Ackerland mittlerer Qualität und Lage in der jeweiligen Gemarkung dar, bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche.

Der Durchschnittswert für absolutes nicht ackerfähiges Grünland beträgt ca. 3/10 bis 5/10 des Wertes für Ackerland in der jeweiligen Gemarkung.

Der forstwirtschaftliche Bodenwert des Waldes beträgt ca. 2/10 bis 4/10 des Wertes für Ackerland in der jeweiligen Gemarkung. Die Bestockung ist hierbei nicht berücksichtigt.

3. Bodenrichtwerte für bebaute Flächen im Außenbereich

Durchschnittliche Lagewerte für den Boden im bebauten Außenbereich
z. B. Einödhöfe, einzelne landwirtschaftliche Hofstellen, Weiler etc. unter Berücksichtigung der einzelnen Gewichtung je nach Ansiedlung. Diese Richtwerte enthalten keine Erschließungskosten.

Unter www.vboris.bayern.de finden Sie die aktuellen Bodenrichtwerte.

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