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Aufgaben des Landratsamtes

Das Landratsamt hat auf Landkreisebene sowohl staatliche, als auch kommunale Aufgaben zu erfüllen.

Der Landkreis als Kommune

Der Landkreis hat zunächst Aufgaben im so genannten eigenen Wirkungskreis, in dem er nach eigenem Ermessen handeln kann. Innerhalb des eigenen Wirkungskreises gibt es Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben zu erfüllen.

Zu den Pflichtaufgaben gehören  Maßnahmen auf dem Gebiet der Straßenverwaltung, der Feuersicherheit, des Gesundheitswesens sowie der öffentlichen Fürsorge und Wohlfahrtspflege. Dazu zählen also Berufsschulen, Realschulen und Gymnasien, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Krankenhäuser zur Grundversorgung Altenheime, Sozialhilfe und Jugendhilfe, Kreisstraßenbau und Abfallbeseitigung.

Die freiwilligen Aufgaben üben die Landkreise im Rahmen ihrer vorhandenen Mittel in den Bereichen Weiterbildung (Volkshochschulen, Büchereien), Kulturpflege (Museen), Sport (Sporthallen, Schwimmbäder) und des öffentlichen Personennahverkehrs aus.

Neben den Aufgaben im eigenen Wirkungskreis übernimmt der Landkreis aber auch Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis. Damit sind staatliche Aufgaben gemeint, die sich für eine Erledigung durch den Landkreis eignen und die das Gesetz im Auftrag des Staates zuweist. Zu diesen Aufgaben zählen das Recht, sicherheitsrechtliche Verordnungen zu erlassen, die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz und Unterhaltssicherungsgesetz, die Fleischbeschau und die Rettungsdienste sowie die Trägerschaft des staatlichen Landratsamtes.

Das Landratsamt als Staatsbehörde

Das Landratsamt verwaltet nicht nur die Aufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises, sondern ist auch untere staatliche Verwaltungsbehörde. Schwerpunkte sind dabei die Rechtsaufsicht über die Gemeinden, die Bauaufsicht, die Kraftfahrzeugzulassung, das Straßenwesen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie der Umweltbereich. Meist treten die Bürger wegen diesen rein hoheitlichen Aufgaben in Kontakt mit dem Landratsamt, z. B. um eine Baugenehmigung zu erhalten, um ihr Auto zuzulassen oder einen Jagdschein zu beantragen. Das Landratsamt ist also eine Doppelbehörde, da es sowohl Kreis- als auch Staatsaufgaben wahrnimmt.