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Landratsamt Aichach Friedberg
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Zensus 2011 im Landkreis Aichach-Friedberg

Warum Zensus 2011?

Im Jahr 2011 findet in Deutschland und in den anderen Ländern der Europäischen Union eine gemeinschaftsweite Volkszählung – der Zensus 2011 – statt.

So wie jedes Unternehmen jährlich eine Inventur durchführt, ist auch für Deutschland eine regelmäßige Bestandsaufnahme notwendig. Die letzte Erhebung erfolgte im früheren Bundesgebiet 1987, in der ehemaligen DDR 1981. Seitdem wurden die Einwohnerzahlen mit der sogenannten Bevölkerungsfortschreibung ermittelt. Das Verfahren wird jedoch umso ungenauer, je älter die grundlegenden Daten sind. Eine neue Bestandsaufnahme ist also schon längst überfällig!

Die aus dem Zensus 2011 gewonnenen Daten werden als Grundlage für eine Vielzahl von politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entscheidungen und Planungen benötigt.
So dient die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl beispielsweise als Basis für die Verteilung von Steuermitteln, den Länderfinanzausgleich, die Einteilung der Bundeswahlkreise, der Stimmenverteilung der Bundesländer im Bundesrat sowie der Bestimmung der Sitze Deutschlands im Europaparlament.
Erhebungsmerkmale wie Erwerbstätigkeit, Bildungsstand und Wohnsituation bilden den Ausgangspunkt für viele Entscheidungen bei der Infrastrukturplanung (z. B. Planung von Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Einrichtungen für alte Menschen) oder staatlichen Fördermaßnahmen.

Ablauf des Zensus 2011

Anders als die früheren Volkszählungen wird der Zensus 2011 erstmals nicht als Vollerhebung, sondern registergestützt durchgeführt. Anstelle einer umfassenden Direktbefragung aller Einwohner führt man eine sogenannte Haushaltsstichprobe durch. Bei diesem Verfahren werden vor allem Daten aus festgelegten Registern der Verwaltung, wie z. B. Einwohnermelderegister oder Register der Bundesagentur für Arbeit genutzt, wodurch die Mehrheit der Einwohnerinnen und Einwohner gar keine Auskunft zu leisten hat.
Im Landkreis Aichach-Friedberg werden bei der Haushaltsstichprobe 16.272 Bürger (12,73 % der Landkreisbevölkerung) direkt befragt. Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt auf Basis eines mathematisch-statistischen Zufallsverfahrens, dessen methodischen Grundlagen in einem wissenschaftlichen Stichprobenforschungsprojekt entwickelt wurden. Dazu werden Anschriften aus einem speziell für den Zensus 2011 erstellten Anschriften- und Gebäuderegister ausgewählt. Um wirklich zuverlässige und aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten, müssen alle Personen, die an einer ausgewählten Anschrift wohnen auch befragt werden.

Gefragt wird bei der Haushaltsstichprobe nach Erwerbstätigkeit, Bildungsstand, Wohnsituation, Migrationshintergrund und Religionszugehörigkeit. Das Bekenntnis zur Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung ist freiwillig, Angaben zum Einkommen sind nicht mitzuteilen.
Die Befragung der Privathaushalte und Gemeinschaftsunterkünfte findet vom 09. Mai 2011 bis 31. Juli 2011 statt. Sie erfolgt nach Wahl entweder im direkten Gespräch mit einem Erhebungsbeauftragten (Interviewer), innerhalb von zwei Wochen als Selbstausfüller auf dem Postweg oder über den Online-Fragebogen (www.zensus2011.de).

Neben der Haushaltsstichprobe erfolgt vom 01. Oktober 2011 bis 31. März 2012 eine Gebäude- und Wohnungszählung. Dabei werden Aussagen zur Wohnsituation der Bevölkerung gewonnen, da für die Planung von wohnungspolitischen und raumplanerischen Programmen (z. B. Städtebauförderung) wenige Angaben über Alter, Größe und Menge an Wohnraum existieren.
Die Gebäude- und Wohnungszählung ist eine Vollerhebung, bei der jeder Eigentümer oder Verwalter von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen befragt wird. Die Befragung wird nicht von der Erhebungsstelle des Landkreises Aichach-Friedberg, sondern postalisch direkt vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, München, erhoben und kann wie bei der Haushaltsstichprobe innerhalb zwei Wochen auf dem Postweg oder online beantwortet werden.

Sowohl für die Haushaltsstichprobe als auch für die Gebäude- und Wohnungszählung besteht gesetzliche Auskunftspflicht (§ 18 Zensusgesetz 2011).

Datenschutz

Der Schutz und die Vertraulichkeit der erhobenen Daten haben beim Zensus 2011 höchste Priorität. Es gilt der Grundsatz der strikten Geheimhaltung. Die Daten dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Das bedeutet, dass die gewonnenen Erkenntnisse nicht an andere Institutionen weitergegeben werden dürfen. Beim Zensus gilt damit das Prinzip der Einbahnstrasse: Die erhobenen Daten (z. B. aus den Melderegistern) werden zwar für die Durchführung des Zensus und die Gewinnung von statistischen Daten benötigt, dürfen aber anschließend nicht mit dem Einwohnermeldeamt oder einer anderen Verwaltungsstelle abgeglichen oder korrigiert werden.
Individuelle Angaben wie Name oder Anschrift, auch Hilfsmerkmale genannt, werden direkt nach der Verarbeitung der Daten, spätestens jedoch vier Jahre nach dem Zensusstichtag 09. Mai 2011 gelöscht. Die Daten werden nur anonymisiert ausgewertet.

Ergebnisse des Zensus 2011

Beim Zensus geht es nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse oder Einstellungen der Einwohnerinnen und Einwohner zu erfahren. Statistik bedeutet, dass Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden – und gerade nicht der Einzelfall dargestellt wird. Ziel und Zweck ist es ausschließlich, eine strukturierte und verlässliche Datenbasis für weitere Planungen zu erhalten.
Die ersten Ergebnisse werden 18 Monate nach dem Stichtag im November 2012 vorliegen. Im Mai 2013 werden dann detaillierte Auswertungen folgen.

Erhebungsstelle im Landratsamt Aichach-Friedberg

Der Zensus 2011 wird vom Statistischen Bundesamt und den 14 Statistischen Landesämtern sowie den Kommunen durchgeführt. Bayernweit wurden für die Organisation und Durchführung vor Ort 92 so genannte Erhebungsstellen eingerichtet, unter anderem auch vom Landkreis Aichach-Friedberg.

Zur Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen wurde die Erhebungsstelle des Landkreises räumlich, organisatorisch und personell von anderen Verwaltungsstellen getrennt. Zu finden ist die Erhebungsstelle im Landratsamt Aichach-Friedberg im 2. OG, Zimmer 224a.
Durch die Trennung wird die Vertraulichkeit der Daten von Beginn des Erhebungsprozesses an gewährleistet. In fachlichen Angelegenheiten sind die Mitarbeiter nicht an Weisungen gebunden. Sie sind verpflichtet, das Statistikgeheimnis zu wahren und auch solche Erkenntnisse über Auskunftspflichtige geheim zu halten, die bei ihrer Tätigkeit gewonnen werden. Organisatorisch und personell ist die Erhebungsstelle dem SG 14 – Hauptverwaltung – zugeteilt.

Seit dem 02.11.2010 haben die Mitarbeiter der neu geschaffenen Erhebungsstelle, Verena Bitzl, Gabriel Weiß und Markus Treffler (Erhebungsstellenleiter) ihre Arbeit aufgenommen. Aufgaben der Stelle sind unter anderem die Gewinnung, Schulung und Unterstützung von Erhebungsbeauftragten, auch genannt Interviewer, sowie die Zusammenstellung und spätere Überprüfung der Befragungsunterlagen. Daneben ist die Erhebungsstelle zuständig für die Vorbegehung von Großgebäuden, als auch für die Koordination und Klärung von Problemen und Zweifelsfällen. Nach Abschluss der Erhebungsphase wird die Erhebungsstelle 2012 wieder aufgelöst.

Interviewer

Im Rahmen des Zensus 2011 benötigt die Erhebungsstelle für die Haushaltsstichprobe sowie für die Klärung in Einzelfällen bei der Gebäude- und Wohnungszählung tatkräftige Unterstützung durch Erhebungsbeauftragte, so genannte Interviewer. Diese sind ehrenamtlich tätig.

Die Interviewer begehen im Vorfeld die ihnen zugeteilten Erhebungsbezirke (Haushalte) und kündigen sich schriftlich bei den ausgewählten Bürgern an. Anschließend suchen sie nach Terminvereinbarung die zu befragenden Haushalte auf und führen die Befragung mit allen dort lebenden Bewohnern durch, wobei man pro Interview von einem Zeitaufwand von 15 – 30 Minuten ausgeht. Durchschnittlich sollte jeder Interviewer 100 Personen befragen. Der Bürger hat bei der Erhebung freie Wahl, den Erhebungsbogen entweder innerhalb zwei Wochen selbst auszufüllen und an die Erhebungsstelle auf dem Postweg zurückzusenden oder die Fragen im Gespräch mit dem Interviewer zu beantworten. Daneben besteht noch die Möglichkeit, die Angaben im Internet (Frist zwei Wochen) mit Hilfe des Online-Fragebogens selbst zu übermitteln. Als Nachweis für ihr Ehrenamt erhalten die Interviewer für die Ausübung ihrer Tätigkeit einen Ausweis, den sie während der Befragungstätigkeit stets bei sich führen und den Befragten vorzeigen. Der Interviewer-Ausweis ist nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig.

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