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Bayern-Recht

Datenbank BAYERN-RECHT

bayern_rechtDer Freistaat Bayern betreibt unter dem Namen "Datenbank BAYERN-RECHT" in Zusammenarbeit mit der juris GmbH, Saarbrücken, ein Rechtsinformationssystem, in dem das Bayerische Landesrecht, das Bundes- und Europarecht sowie ab 2006 auch die bayerischen Verwaltungsvorschriften aktuell zur Verfügung stehen. Zudem sind viele Entscheidungen bayerischer Gerichte sowie der Gerichte des Bundes, anderer Länder und der EU in die Datenbank aufgenommen. Weitere juristische Teildatenbanken (z.B. zu juristischen Aufsätzen oder zu Verwaltungsvorschriften des Bundes aus dem Steuerrecht) runden das Datenbankensemble ab. 


Die Datenbank BAYERN-RECHT wird in zwei Formen angeboten:

  • Über den Bürgerservice "BAYERN-RECHT Online" sind für jedermann die aktuellen Texte der rund 300 wichtigsten bayerischen Gesetze und Verordnungen kostenfrei über das Internet abrufbar. Die Daten dürfen für den privaten Gebrauch ausgedruckt und herunter geladen werden.
  • Darüber hinaus können die Vollversion der Datenbank BAYERN-RECHT oder einzelne Teildatenbestände (z. B. Vollversion des Bayerischen Landesrechts) von jedermann gegen Entgelt bezogen werden. Damit ist die Vollversion der Datenbank BAYERN-RECHT z.B. auch von Rechtsanwaltskanzleien, Notaren oder Steuerberatern nutzbar. Der Vertrieb der Datenbank BAYERN-RECHT ist der juris GmbH (Kontakt: juris GmbH, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken, Tel.: 0681/5866-0, juris@juris.de) übertragen. Dort erfahren Sie alles Weitere zum Bezug der Datenbank BAYERN-RECHT (Nutzungsbedingungen, Entgelte, technische Hinweise).

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