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Landratsamt Aichach Friedberg
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Lechstaustufe 23 Mandichosee

(Gemeinde Merching)

Der Mandichosee  liegt im Bereich der Gemeinde Merching und ist von Augsburg aus über Königsbrunn (B17) oder von Mering aus über die B2 sowie über die Staatsstraße Mering-Landsberg bequem zu erreichen. Durch die Staustufe 23 (Mandichosee) hat Merching eine erhebliche Bedeutung für die Naherholung im Großraum Augsburg erlangt. Dieses Freizeitparadies hat auf der Ost- sowie auf der Westseite Badestrände und Liegewiesen. 2003 wurde das beliebte Naherholungsgebiet mit einem Spielplatz (Wikingerschiff) und einem Beachvolleyballfeld ausgestattet. Auf dem Wasser werden Regatten und Segelwettbewerbe ausgetragen. Parkplätze, Kiosk mit Toilettenanlagen sowie Wasserwachtstation vervollständigen das attraktive Naherholungsangebot. Die vielseitigen Freizeitaktivitäten sind unabhängig von der Jahreszeit möglich. Vom zeitigen Frühjahr bis in den späten Herbst hinein können Surfer und Segler ihr Hobby ausüben. Ausflüge mit dem Fahrrad, Spaziergänge und auch Wanderungen können überall auf den gut ausgebauten Wegen und in den anliegenden Auwäldern unternommen werden.

Ergebnisse der Badesaison 2010

Tag der Messung
BewertungWassertemperatur
26.04.2010
bewert1.jpg13,5 °C

25.05.2010 

bewert1.jpg 15,1 °C 

21.06.2010 

bewert1.jpg 18,5 o

19.07.2010 

bewert2.jpg21,6 oC

16.08.2010 

  
13.09.2010   


EU-Einstufung der Badewasserqualität

20082009201020112012
leit1.jpgleit1.jpg

 

Legende

Bewertung der Ergebnisse der Badesaison
Leitwerte eingehaltenGrenzwerte eingehalten
Grenzwerte nicht
eingehalten
Badeverbot 
bewert1.jpg bewert2.jpgbewert3.jpg  badeverbot1.jpg
EU-Einstufung der Badegewässerqualität      
Leitwerte
eingehalten
Grenzwerte eingehaltenGrenzwerte nicht eingehaltenZuwenig oder keine ProbenBadeverbotNeu gemeldet
leit1.jpggrenz2.jpggrenz3.jpggrenz4.jpggrenz5.jpgneu.jpg

Die Überwachungsergebnisse sind immer nur Momentaufnahmen. Sie erlauben keine Gesamtaussage über die Badegewässerqualität. Bei Grenzwertüberschreitungen erfolgt eine Nachkontrolle durch das Gesundheitsamt. Im Einzelfall kann ein Badeverbot ausgesprochen werden.

Weitere Informationen

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