eAT – Neue Ausweise im Scheckkartenformat für Ausländer
Umstellung führt zu Wartezeit: Rechtzeitig beantragen! Ausländer, die bisher eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis in Papierform benötigten, erhalten künftig eine neue, elektronische Genehmigung im Scheckkartenformat, genannt eAT (elektronischer Aufenthaltstitel). Die EU regelt dies europaweit einheitlich. Die Umstellung wird Schritt für Schritt erfolgen, das heißt alle Personen, die eine Aufenthaltsgenehmigung neu beantragen oder diese verlängern lassen müssen sowie alle, die einen neuen Reisepass bekommen, erhalten künftig den eAT im neuen Format.
Mit dem eAT werden ausländischen Mitbürgern, die nicht Staatsbürger der europäischen Union sind - angelehnt an den neuen Personalausweis für deutsche Bürger - neue Möglichkeiten der Online-Kommunikation eröffnet: Vor allem für die Abwicklung von Anträgen und Verträgen soll das Zeit und Kosten sparen. Die zusätzliche neue Online-Ausweisfunktion inklusive elektronischer Unterschrift erleichtert Behördengänge und den Versand von Anträgen, die bisher nur in Papierform rechtsverbindlich waren.
Die Nutzung dieser neuen Möglichkeiten ist jedoch kein Muss: „Der Kunde kann selbst bestimmen, ob seine Daten übertragen werden und diese neuen Funktionen freiwillig aktivieren“, so Erna Rößner, zuständige Sachgebietsleiterin im Landratsamt Aichach-Friedberg. Ein großer Vorteil des eAT ist der verbesserte Schutz vor Fälschung und Missbrauch, da der Aufenthaltstitel durch elektronische Zusatzdaten (z. B. Fingerabdrücke, elektronisch gespeichertes Lichtbild, 6-stellige Geheimnummer etc.) eindeutig dem Besitzer zugeordnet werden kann. Die gespeicherten Daten auf dem neuen eAT im Kreditkartenformat sind zusätzlich nach international anerkannten Verschlüsselungsverfahren abgesichert und nur hoheitlichen Stellen mit einer entsprechenden Berechtigung zugänglich (z. B. Behörden, Polizei). „Immer mehr Bürger nutzen die neuen Kommunikationswege in Form von Online-Shops, Online-Banking und anderen Vertragsabwicklungen. Das bringt neue Möglichkeiten, aber auch Risiken mit sich. Behörden müssen sich diesen Trends und den sich verändernden Bedürfnissen anpassen“, erklärt Rößner.
Alle, die ihre Aufenthaltsgenehmigung neu beantragen oder verlängern lassen müssen, sollten dies laut Rößner rechtzeitig tun. Die grundlegende Umstellung und die technischen Neuerungen führen dazu, dass Antragsteller mit um ca. 4 bis 6 Wochen längeren Bearbeitungszeiten als bisher rechnen müssen. Das ist zum Beispiel für diejenigen wichtig, die eine Reise planen. Vor Ort im Landratsamt sind kurzfristige Änderungen, Überträge und Entscheidungen nicht mehr möglich, da der eAT in der Bundesdruckerei hergestellt wird.
Das Wichtigste in Kürze:
Die Neuregelung zum eAT gilt nicht für EU-Bürger.
Er ist nur so lange gültig wie der Reisepass bzw. die Passersatzpapiere.
Der Aufenthaltstitel kann künftig nur noch persönlich in der Ausländerbehörde in Aichach beantragt werden (gilt auch für Kinder ab 6 Jahren).
Die Bearbeitungszeit der Antragstellung sowohl auf Neuerteilung als auch auf Verlängerung dauert künftig ca. 4 – 6 Wochen länger. Beachten z. B. bei Reiseplänen!
Kurzfristige Änderungen, Überträge und Entscheidungen sind nicht möglich, da die Bundesdruckerei die Herstellung der neuen Aufenthaltstitel übernimmt
Die Änderungen gelten nicht für Personen, die bereits einen gültigen Aufenthaltstitel und einen gültigen Reisepass haben (erst ab 2021 wird der eAT Pflicht)
Nähere Informationen in mehreren Sprachen gibt es unter www.bamf.de/eaufenthaltstitel.de